06.02.2012

Die Kanzlei Focken

Die Kanzlei steht Ihnen im Bereich des Sozialrechts, des Seniorenrechts, des Behindertenrechts sowie des Arbeitsrechts und speziell des Schwerbehindertenarbeitsrechts für Beratungen, außergerichtliche Tätigkeiten und Vertretung vor den Gerichten zur Verfügung.


Das Sozialrecht umfasst u.a. das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung, Angelegenheiten der sozialen Entschädigung von Gesundheitsschäden, Familienlastenausgleich (u.a. Kindergeld), Kinder- und Jugendhilferecht, das Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Schwerbehindertenrecht, Ausbildungs-/Arbeitsförderungsrecht, Sozialhilferecht/Arbeitslosengeld II.

Über das Sozialrecht hinaus bearbeite ich zudem Fälle aus dem Seniorenrecht und dem Behindertenrecht.

Das Seniorenrecht und das Behindertenrecht überschneiden sich in etlichen Bereichen mit dem Sozialrecht, z.B. im Rahmen des Pflegeversicherungs- und  Krankenversicherungsrechts etc., beinhalten aber auch noch weitere Bereiche, wie die Problematiken rund um die Themengebiete Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung und vieles mehr.

Im Bereich des Arbeitsrechts bieten wir insbesondere Rat und Unterstützung für schwerbehinderte Arbeitnehmer und Schwerbehindertenvertretungen.

 

Die Kanzlei bietet darüber hinaus Vorträge und Schulungen zu den genannten Themengebieten an.

 

Bürozeiten:

Das Telefon ist von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 10.00 Uhr und 12.30 Uhr sowie dienstags und donnerstags zusätzlich von 15.00 Uhr und 17.00 Uhr besetzt.

Zu diesen Zeiten können Sie unter der Telefonnummer 0231/ 165 40 78 einen Termin für ein Beratungsgespräch in meiner Kanzlei vereinbaren. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine telefonische oder schriftliche Beratung nach Übermittlung der relevanten Unterlagen per Post, Fax etc. möglich.

Besprechungstermine können bei Bedarf und nach Vereinbarung auch vor 10 Uhr oder nach 17 Uhr stattfinden.

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