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Pflegeversicherung - Reform
News von: Frau Angelika Focken vom 22.08.2007
Die Pflegeversicherung, die Mitte der 90er Jahre eingeführt wurde, wird nunmehr reformiert. Folgende Eckpunkte wurden unter anderem beschlossen:
-Der Beitragssatz wird ab Juli 2008 um 0,25 % angehoben und zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen (parallel soll der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinken).
-Die Leistungen für altersverwirrte, psychisch kranke und geistig behinderte Menschen sollen verbessert werden.
-Geplant ist ein Ausbau der ambulanten Versorgung, u.a. durch Förderung betreuter Wohnformen und Wohngemeinschaften von Pflegebedürftigen.
-Wohnortnahe und vernetzte Angebote für Pflegebedürftige (Fallmanager, Pflegestützpunkte in den Stadtteilen).
-Stufenweise Erhöhung der ambulanten Sachleistungen bis 2012 (Pflegestufe I von 384 auf 450 Euro; Pflegestufe II von 921 auf 1.100 Euro und Pflegestufe III von 1.432 auf 1.550 Euro.)
-Ebenfalls stufenweise Erhöhung des Pflegegeldes.
-Anhebung des zusätzlichen Betrags für Demenzkranke und sonstige Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz auf bis zu 2.400 Euro jährlich.
-Wer Angehörige pflegt, soll einen Anspruch auf eine sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit (Pflegezeit) erhalten mit Rückkehrmöglichkeit an den Arbeitsplatz (vergleichbar mit der Elternzeit) und eine Absicherung im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung während der Zeit der Freistellung.-Weniger Bürokratie um den Pflegekräften mehr Zeit für die Pflege zu ermöglichen.
(Weitere Informationen siehe auch unter www.bundesregierung.de, "Pflegeversicherung, Reform der Pflegeversicherung kommt", 20.06.2007)
Themengebiet: Pflegeversicherungsrecht