Rechtsgebiet
Pflegeversicherungsrecht
Im Rahmen dieses Tätigkeitsschwerpunktes kann ich Ihnen behilflich sein bei der Klärung von Ansprüchen gegen die Pflegekasse nach dem SGB XI, z.B.
- Hilfe bei Untätigkeit der Pflegekasse nach Antrag oder Widerspruch
- Einstufung in die richtige Pflegestufe um die entsprechenden Leistungen zu erlangen (Pflegesachleistungen, Pflegegeld)
- Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen (Unfallversicherungsschutz, Anspruch auf Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen durch die Pflegekasse)
- Fragen zu Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson
- Stellung von Pflegehilfsmitteln
- Leistungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
- Teilstationäre Pflege
- Kurzzeitpflege etc.