Rechtsgebiet
Sozialhilferecht
Das Sozialhilferecht nach dem SGB XII umfasst Leistungen des Staates an bedürftige Personen, für die keine anderen Leistungsträger und Leistungsarten greifen. In der Beratung geht es u.a. um:
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen für Gesundheit
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfen in anderen Lebenslagen
- Fragen des Elternunterhalts etc.