Grundlage für die Feststellung Ihres Grades der Behinderung (GdB): Versorgungsmedizinverordnung
Die Versorgungsmedizinverordnung (VersMedV) enthält sogenannte versorgungsmedizinische Grundsätze.
Das bedeutet, dass sie wichtige Grundsätze für die Feststellung u.a. eines Grades der Behinderung enthält.
Sie ist zu diesem Zweck eine verbindliche Norm für (versorgungs-) ärztliche Gutachter.
Die Verordnung soll helfen, die verschiedenen Auswirkungen von bestimmten Gesundheitsstörungen auf den Alltag, oder wie es auch heißt „auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft”, sachgerecht zu bewerten.
Das heißt, dass Sie zunächst natürlich darauf achten müssen, dass dem Amt alle Diagnosen bekannt werden.
Dann sollten Sie aber zusätzlich auch noch die konkreten Auswirkungen Ihrer Erkrankungen auf Ihren privaten und beruflichen Alltag deutlich machen.
Letzendlich sind diese Auswirkungen auf Ihr Leben entscheidend und nicht allein die Diagnosen.
Denn Sie können genau die gleiche Diagnose haben wie z.B. Ihr Nachbar, aber vielleicht ist die Erkrankung bei Ihnen weiter fortgeschritten?
Möglicherweise haben Sie mehr Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen?
Oder können sich aufgrund Ihrer Erkrankung schlechter konzentrieren oder schlechter schlafen etc.?
Dann steht Ihnen, trotz genau derselben Grunderkrankung, unter Umständen die Feststellung eines höheren Grades der Behinderung zu.
Viele Krankheitsauswirkungen sieht man nicht auf den ersten Blick und die Einschränkungen kennen Sie zunächst selber am besten.
Deswegen sollten Sie darauf achten, dass das Amt, die Ärzte und die Gutachter von Anfang an alle notwendigen Informationen darüber bekommen.
Dies können idealerweise Messungen oder Ausführungen von Ärzten zu den Auswirkungen Ihrer Erkrankung im Alltag sein, aber zunächst nicht zuletzt auch Ihre eigenen Schilderungen.
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