Arbeitslosengeld II (ALG II, Hartz IV) und Sozialhilfe
- Sie warten schon länger vergeblich auf einen Bewilligungsbescheid und damit auch auf Geld oder andere Leistungen, die Sie dringend benötigen?
- Den Bescheid, den Sie bekommen haben, können Sie nicht nachvollziehen und möchten eventuell dagegen vorgehen?
- Sie haben allgemeine rechtliche Fragen zum Thema Arbeitslosengeld II, das Sie vielleicht in der Zukunft beantragen müssen?


Ich helfe Ihnen gerne im Rahmen einer Beratung, im Widerspruchsverfahren oder bei einer Klage vor dem Sozialgericht. Egal, ob Sie sich zunächst nach Ihren Rechten erkundigen wollen oder ob Sie sich dem Amt gegenüber im Nachteil sehen und nicht alleine kämpfen möchten.
Sofern Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse dies erfordern, bietet der Staat als finanzielle Hilfe für eine außergerichtliche Beratung oder ein Widerspruchsverfahren sogenannte Beratungshilfe an. Bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht wird bei erfolgreichem Antrag ein Beratungsschein für eine Beratung beim Anwalt ausgehändigt. Sobald Sie diesen in Händen halten, können Sie von Anfang an sicher sein, dass Sie die Voraussetzungen dafür tatsächlich erfüllen. Bei Vorlage hier oder bei anderen Anwälten sind Sie dann abgesichert, dass Sie selber für die anwaltliche Hilfe nur eine Zuzahlung in Höhe von derzeit 15 Euro pro Fall leisten müssen und nicht die vollständigen gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Gebühren.
Bitte prüfen Sie zuvor noch, ob Sie z. B. Mitglied in einem Mieterverein, einer Gewerkschaft sind oder eine Rechtsschutzversicherung für Sozialrecht (nicht beschränkt auf Sozialgerichtsschutz) haben. In solchen Fällen würde das Amtsgericht Sie voraussichtlich zunächst auf diese Beratungs- bzw. Finanzierungsmöglichkeiten verweisen.
Für ein Klageverfahren kann ein Antrag Prozesskostenhilfe gestellt werden, soweit Sie nicht rechtsschutzversichert sind.

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